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title: Gasheizung - Alles Wissenswerte und Aktuelles in unserem Ratgeber
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description: Erfahren Sie alles, was Sie über Gasheizungen wissen müssen - von der Installation bis zur Wartung, sowie aktuelle Informationen und Neuigkeiten.
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date: 2023-09-05
modified: 2026-07-10
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# Gasheizung - Alles Wissenswerte und Aktuelles in unserem Ratgeber

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4. Gasheizung

   Gasheizungen
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Gasheizungen dürfen in vielen Bestandsgebäuden weiterhin betrieben und repariert werden. Beim Neueinbau gelten jedoch gesetzliche Vorgaben, die je nach Gebäude, Wärmeplanung und Heizsystem geprüft werden müssen. Reine Gasheizungen werden staatlich nicht gefördert. Wer eine neue Heizung plant, sollte deshalb frühzeitig prüfen lassen, welche Technik zum Gebäude passt und welche gesetzlichen Anforderungen zu beachten sind. Hybridlösungen können in bestimmten Bestandsgebäuden eine Übergangslösung sein. Ob sie wirtschaftlich und energetisch sinnvoll sind, sollte anhand von Gebäude, Wärmebedarf und künftigen Vorgaben geprüft werden.

### Ihre neue Heizung

In wenigen Schritten zur neuen Heizung.

  ### Muss ich meine Gasheizung ab 2024 ersetzen?

Bestehende Gasheizungen müssen nicht automatisch ersetzt werden. Sie dürfen in der Regel weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Wird jedoch eine neue Heizung geplant, sollten die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, die kommunale Wärmeplanung und mögliche Alternativen geprüft werden.

Ob ein Austausch sinnvoll ist, hängt vom Zustand der vorhandenen Anlage, dem Gebäude, den Energiekosten und der geplanten Nutzung ab. Wir beraten Sie dazu, welche Heizlösung technisch und wirtschaftlich zu Ihrem Gebäude passt.

### Lohnt sich der Neueinbau einer Gasheizung?

Beim Neueinbau einer Gasheizung gelten inzwischen deutlich veränderte Rahmenbedingungen. Wer heute eine neue Heizung plant, sollte deshalb nicht nur die Anschaffungskosten betrachten, sondern auch gesetzliche Vorgaben, mögliche Betriebskosten, die kommunale Wärmeplanung und verfügbare Fördermöglichkeiten berücksichtigen.

**Einschränkungen für neue Gasheizungen**

Reine Gasheizungen werden staatlich in der Regel nicht gefördert. Zudem müssen neue Heizungsanlagen die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Welche Vorgaben konkret gelten, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude handelt und ob für die Kommune bereits eine Wärmeplanung vorliegt.

In bestimmten Fällen kann eine Gasheizung weiterhin möglich sein, zum Beispiel im Bestand oder als Teil eines kombinierten Heizsystems. Ob diese Lösung langfristig sinnvoll ist, sollte jedoch im Einzelfall geprüft werden.

**Übergangsfristen und Ausnahmen**

Für bestehende Gasheizungen besteht keine automatische Austauschpflicht. Funktionierende Anlagen dürfen in der Regel weiter betrieben und repariert werden. Bei einem geplanten Austausch oder Neueinbau sollten jedoch die aktuellen Vorgaben, mögliche Übergangsfristen und die langfristige Entwicklung der Energie- und CO₂-Kosten berücksichtigt werden.

Besonders wichtig ist die kommunale Wärmeplanung. Sie kann Einfluss darauf haben, welche Heizlösung am Standort künftig sinnvoll oder rechtlich möglich ist.

**Mögliche Alternativen zur Gasheizung**

Je nach Gebäude können verschiedene Heizsysteme infrage kommen. Dazu gehören zum Beispiel Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Hybridlösungen oder der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Welche Lösung geeignet ist, hängt vom Gebäudezustand, dem Wärmebedarf, den vorhandenen Heizflächen, den Investitionskosten, den laufenden Kosten und den technischen Voraussetzungen ab.

**Beratung und Förderung**

Vor dem Einbau einer neuen Heizung sollte geprüft werden, welche gesetzlichen Anforderungen gelten und ob eine Förderung möglich ist. Für förderfähige Heizsysteme läuft die Zuschussförderung über die KfW. Seit dem **21.07.2026** gelten dafür neue Förderbedingungen nach dem **Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)**.

Die Förderhöhe hängt unter anderem von der geplanten Heizungsanlage, der Nutzung des Gebäudes, dem bisherigen Heizsystem und den persönlichen Voraussetzungen ab. Reine Gasheizungen sind in der Regel nicht förderfähig.

**Entscheidung immer im Einzelfall treffen**

Ob sich der Neueinbau einer Gasheizung lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. In einigen Bestandsgebäuden kann sie unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine technische Option sein. Gleichzeitig sollten mögliche Alternativen frühzeitig geprüft werden, da sie je nach Gebäude förderfähig sein können und langfristig besser zu den gesetzlichen Anforderungen passen können.

Eine fachliche Beratung hilft dabei, die passende Heizlösung für das konkrete Gebäude zu finden.

### Wichtige Regelungen für den Einbau neuer Gasheizungen

Im Rahmen der Energiewende und der fortschreitenden Klimaschutzbestrebungen Deutschlands ergeben sich ab 2024 einige wesentliche Änderungen im Bereich der Heizungstechnik. Hier sind die wichtigsten Regelungen und Ausnahmen für den Einbau neuer Gasheizungen, die Sie beachten sollten:

**Einschränkung des Einbaus reiner Gasheizungen**
Der Einbau von Heizungen, die ausschließlich mit Öl oder Gas betrieben werden, ist in Neubauten und in Baulücken ab dem folgenden Zeitpunkt nicht mehr gestattet:

- **Mitte 2026:** Ab diesem Zeitpunkt ist der Einbau in Neubauten nicht mehr gestattet. Das bedeutet, dass für alle neuen Gebäude, die nach diesem Datum errichtet werden, Heizsysteme erforderlich sind, die überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden oder zumindest als Hybridlösungen konzipiert sind.
- **Mitte 2028:** Diese Frist gilt für den Einbau in Bestandsbauten, die in Baulücken errichtet werden. Nach diesem Zeitpunkt müssen auch in diesen Fällen Heizsysteme installiert werden, die den neuen Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien entsprechen.

**Bestandsheizungen**
Bestehende Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und bei Bedarf repariert werden. Ein kompletter Austausch ist nur erforderlich, wenn die Heizung irreparabel ist.

**Austauschpflicht**
Die bestehende Regelung zur Austauschpflicht von alten Heizkesseln nach 30 Jahren Betriebsdauer bleibt weiterhin bestehen.

**Hybridheizungen**
Der Einsatz von Hybridheizungen, die eine Kombination aus fossilen und erneuerbaren Energien nutzen, bleibt eine zulässige Option. Hierbei muss der Hauptanteil der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen stammen.

**Übergangsfristen**
Bei einer Heizungshavarie dürfen Eigentümer vorübergehend eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen, die innerhalb von drei Jahren ökologisch nachgerüstet werden muss.

**H2-Ready Gasheizungen**
Diese Heizungen können unter bestimmten Voraussetzungen von Erdgas auf reinen Wasserstoff umgerüstet werden.

**Übergangsfristen in Mehrfamilienhäusern**
Für Gasetagenheizungen können bis zu 13 Jahre Übergangsfrist in Anspruch genommen werden.

**Beratungspflicht**
Vor dem Einbau einer neuen Heizung, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, ist ab 2024 eine Beratung durch eine fachkundige Person vorgeschrieben.

Diese Änderungen zielen darauf ab, den Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizungsanlagen schrittweise zu reduzieren und den Ausbau von Heizungen mit erneuerbaren Energien zu fördern. Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

### Was kann ich bei einer Störung meiner Gasheizanlage selbst tun?

Wenn Ihre Gasheizanlage gestört ist, haben Sie als Verbraucher leider nur begrenzte Möglichkeiten zur Selbsthilfe. Zunächst können Sie die Stromversorgung des Wärmeerzeugers überprüfen, indem Sie die Sicherungen überprüfen und sicherstellen, dass sie eingeschaltet sind. Ebenso sollten Sie den Wasserdruck in der Heizungsanlage kontrollieren und bei Bedarf einen Fachbetrieb für Sanitär, Heizung und Klima (SHK) beauftragen, die Anlage wieder aufzufüllen.

Es ist wichtig zu beachten, welche Fehlermeldung vom Wärmeerzeuger oder dessen Regelung angezeigt wird (z. B. A11). Außerdem ist es hilfreich, Informationen über den Hersteller, den Typ und die Seriennummer der Heizanlage zu haben, sowie die Dauer der bestehenden Störung. Bei einer Störungsbeseitigung ist eine genaue Beschreibung der Umstände hilfreich, um die Problemursache besser identifizieren und beheben zu können. In den meisten Fällen empfiehlt es sich jedoch, einen qualifizierten Fachbetrieb zu kontaktieren, um die Störung professionell zu beheben.

### Welche Sicherheitsmaßnahmen sind bei Gasheizungen zu beachten?

Bei Gasheizungen ist Sicherheit oberstes Gebot. Stellen Sie sicher, dass Ihr Heizgerät regelmäßig von einem Fachmann gewartet wird, um potenzielle Gaslecks oder andere Probleme zu erkennen. Verwenden Sie ausschließlich zertifizierte Installateure für Installation und Wartung. Ein Kohlenmonoxid-Detektor ist ebenfalls empfehlenswert, um vor dieser geruchlosen, aber gefährlichen Gasart zu warnen.

### Was ist der Heizungscheck für Gasheizungen?

Der Heizungscheck dient dazu, die Effizienz und Funktionalität einer Heizungsanlage zu überprüfen. Ein Profi kann durch diesen Check Einsparpotenziale im gesamten Heizsystem erkennen, von der Wärmeerzeugung bis zur Wärmeübergabe. Der Prozess umfasst eine Bewertung des Wärmeerzeugers, der Wärmeverteilung und der Wärmeübergabe. Ziel ist es, Mängel zu identifizieren und dem Heizungsbetreiber sowohl die Probleme als auch mögliche Lösungen detailliert aufzuzeigen. Der Heizungscheck beinhaltet eine energetische Beurteilung verschiedener Anlagenkomponenten. Die Grundlagen für diesen Check sind die DIN EN 15378-1 vom September 2017 und die nationale Ergänzung DIN SPEC 15378 vom August 2018. Das Verfahren beurteilt den Wärmeerzeuger, die Wärmeverteilung und die Wärmeübergabe, um energetisches Verbesserungspotenzial zu identifizieren.

**Wer muss den Heizungscheck für Gasheizungen ausführen und warum?**
Alle Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer, die eine mit Erdgas betriebene Heizung besitzen, müssen den Check vom Fachbetrieb (SHK-Handwerker, Schornsteinfeger oder Energieberater) durchführen lassen. Seit dem 1. Oktober 2022 ist in Deutschland für alle Haushalte mit Gasheizung eine Heizungsprüfung vorgeschrieben. Dies geht aus der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) hervor. Der Heizungscheck, der den Normen DIN EN 15378-1 (09/2017) und DIN SPEC 15378 (08/2018) entspricht, bietet eine umfassende und normgerechte Überprüfung im Sinne der EnSimiMaV. Bei festgestelltem Optimierungsbedarf müssen entsprechende Maßnahmen bis zum 15.09.2024 umgesetzt werden. Für größere Gebäude gibt es jedoch frühere Stichtage.

**Bis wann soll der Check erfolgt sein?**
Bis zum 30. September 2024 sollen Besitzer von Gasheizungen den Check durchführen lassen. Ob es Strafen bei Nichteinhaltung der Frist gibt, ist derzeit noch ungeklärt. Aber: Wer sparen will, kommt am Heizungscheck nicht vorbei.

**Gibt es auch Ausnahmen?**
Der Heizungscheck entfällt, wenn innerhalb der letzten zwei Jahre eine vergleichbare Prüfung durchgeführt wurde, das Gebäude im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems
verwaltet wird, die Gebäude über standardisierte Gebäudeautomation verfügen.

**Was wird beim Heizungscheck gemacht?**
Der Fachmann optimiert das Heizsystem hinsichtlich mögliche Schwachstellen und inspiziert dafür u. a. folgende Komponenten:

- Heizungspumpe
- Dämmung der Leitungsrohre
- Nachtabsenkung
- Brennwertnutzung
- Heizkesselregelung
- Systemtemperaturen
- Abgase- und Wärmeverluste
- Dimensionierung des Kessels
- Regeleinrichtung der Heizkörper

Im Anschluss muss das Ergebnis der Heizungsprüfung schriftlich festgehalten werden, sodass Sie einen Nachweis dazu haben.

  Alternativen zur Gasheizung
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Als Alternative zur Gasheizung kommen je nach Gebäude verschiedene Heizsysteme infrage. Dazu gehören zum Beispiel Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Hybridlösungen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Welche Lösung geeignet ist, hängt unter anderem vom energetischen Zustand des Gebäudes, den vorhandenen Heizflächen, dem Wärmebedarf, dem Standort und den Investitions- und Betriebskosten ab. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Heiztechnik in Ihrem Fall technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Lassen Sie sich von uns beraten, um das ideale Heizsystem für Ihr Zuhause zu finden, das Komfort und Effizienz optimal verbindet.

  ### Wärmepumpen

Wärmepumpen nutzen Wärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser. Sie können in vielen Gebäuden eine Alternative zur Gasheizung sein. Ob eine Wärmepumpe geeignet ist, hängt unter anderem vom Wärmebedarf, den Heizflächen, der Vorlauftemperatur und dem energetischen Zustand des Gebäudes ab.

Für förderfähige Wärmepumpen können Zuschüsse über die KfW beantragt werden. Ab dem 21.07.2026 gelten dafür neue Förderbedingungen.

### Hybridheizung

Hybridheizungen vereinen konventionelle mit erneuerbaren Energiequellen und bieten eine flexible und effiziente Nutzung der Energie. Oft wird so eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert. Sie eignen sich hervorragend zur Nachrüstung bestehender Heizsysteme und ermöglichen einen schrittweisen Übergang zu vollständig erneuerbaren Energien. Die Planung einer Hybridheizung erfordert Erfahrung, damit die Technik wirklich effektiv arbeitet – wir beraten Sie gern umfassend!

### Solarthermie

Solarthermie-Anlagen nutzen die Energie der Sonne zur Warmwasserbereitung und zur Unterstützung der Heizung. Sie sind umweltfreundlich, kosteneffizient und können ideal mit anderen Heizsystemen kombiniert werden, um die Energieeffizienz weiter zu steigern.

### Biomasseheizung

Biomasseheizungen nutzen zum Beispiel Holzpellets oder Hackschnitzel zur Wärmeerzeugung. Sie können insbesondere dort eine Option sein, wo ausreichend Platz für Lagerung und Anlagentechnik vorhanden ist. Zu berücksichtigen sind unter anderem Brennstoffverfügbarkeit, Wartungsaufwand, Emissionen und die Anforderungen der aktuellen Förderbedingungen.

Ob eine Biomasseheizung förderfähig ist, muss vor Antragstellung geprüft werden.

### H2-Ready-Gasheizungen

H2-Ready-Gasheizungen sind Gasheizungen, die unter bestimmten technischen Voraussetzungen für den Betrieb mit Wasserstoff vorbereitet sein können. Ob und wann Wasserstoff im jeweiligen Versorgungsgebiet verfügbar ist, hängt jedoch von der regionalen Infrastruktur und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.

Deshalb sollte vor der Entscheidung für eine H2-Ready-Gasheizung geprüft werden, ob diese Lösung am Standort realistisch nutzbar und langfristig passend ist.

### Fernwärme

Fernwärme kann eine Alternative zur eigenen Heizungsanlage sein, wenn ein Anschluss am Standort verfügbar ist. Ob der Anschluss sinnvoll ist, hängt unter anderem von den Anschlusskosten, den laufenden Wärmepreisen, den Vertragsbedingungen und der Zusammensetzung der Wärmeerzeugung im jeweiligen Netz ab.

### Nahwärme

Nahwärmenetze versorgen mehrere Gebäude über eine gemeinsame Wärmeerzeugung. Je nach Netz können unterschiedliche Energiequellen eingesetzt werden. Ob ein Nahwärmeanschluss geeignet ist, hängt von der Verfügbarkeit, den technischen Anschlussbedingungen und den Kosten ab.

  **Bitte beachten Sie:** Da gesetzliche Regelungen Änderungen unterliegen können, bieten die angegebenen Zahlen keine Gewährleistung und es können daraus keine Ansprüche abgeleitet werden.